Gut zu wissen
Ergotherapie
Menschen jeden Alters können von Ergotherapie profitieren, wenn ihre Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Im Vordergrund steht die Steigerung der Lebensqualität durch die Verbesserung der eigenen Handlungsfähigkeit im Alltag wie Kindergarten, Schule, Beruf und Freizeit.
Dazu zählt die Verbesserung der Beweglichkeit, der Hirnleistung, der Wahrnehmungsfähigkeit und dem Herausfinden eigener Stärken und Lernstrategien, denn nur dann ist Selbständigkeit im Alltag wirklich möglich.
Wie bekomme ich eine ergotherapeutische Behandlung?
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und wird von den gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen übernommen.
Bei Bedarf erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung 18 – Maßnahmen der Ergotherapie. Diese Verordnung behält 14 Tage Gültigkeit bis zum ersten Behandlungstermin in unserer Praxis. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 %, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von EUR 10,-. Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung – Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Dauer einer ergotherapeutischen Behandlung
Die Therapiezeit kann 30 / 45 / oder 60 Minuten betragen.
Die Behandlung findet 1 – 3 x wöchentlich statt.
Behandlungsformen / Heilmittel
In unseren Praxisräumen oder als Hausbesuch
- Senso – motorisch – perzeptive Behandlung
- Motorisch – funktionelle Behandlung ( mit / ohne thermische Anwendung )
- Psychisch – funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining